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Belege werden gelesen, Buchungen vorgeschlagen, Lücken aufgedeckt. Der Mandant liefert im Portal zu, die Kanzlei entscheidet. Jede Buchung trägt ihr Prüfurteil — auch die, an der nichts zu beanstanden war.

Für Steuerkanzleien

Eine Arbeitsstation für viele Mandanten — mit Prüfliste, Bankabgleich, Lohn und DATEV-Export.

  • Belegprüfung mit Vorschlag, Begründung und Prüfurteil
  • Vollständigkeit: welche Bankbewegung noch keinen Beleg hat
  • Rückfragen an den Mandanten, ohne Telefon und Mailkette
  • DATEV-Stapel, GoBD-Export, Kassenbuch, Anlagenspiegel

Für Unternehmen

Der Mandant sieht, was noch fehlt — und erledigt es in Minuten statt in einem Telefonat.

  • Belege per Kamera, E-Mail oder Datei einreichen
  • Offene Rückfragen der Kanzlei an einer Stelle
  • Stammdaten selbst pflegen, die Kanzlei gibt frei
  • Eigene Rechnungen schreiben — die Buchung entsteht mit

Was wir anders machen

Die Maschine schlägt vor, sie entscheidet nicht

Jeder Vorschlag nennt seinen Grund — eine Lieferantenregel, die Historie, den Kontenrahmen. Was die Maschine nicht sicher weiss, sagt sie, statt es zu behaupten.

„Nicht lesbar" ist nicht „in Ordnung"

Bei den Pflichtangaben des § 14 UStG unterscheiden wir, ob eine Angabe auf dem Beleg FEHLT oder ob wir sie nur nicht lesen konnten. Das ist ein Unterschied, den der Prüfer kennen muss.

Nachvollziehbar bis zur Betriebsprüfung

Unveränderliche Ablage, Festschreibung, lückenlose Protokollkette. Zu jeder Buchung steht, wer sie freigegeben hat und worauf sich der Steuersatz stützt.

Wo Ihre Daten liegen

Server in DeutschlandVerarbeitung und Ablage im deutschen Rechenzentrum, mit Auftragsverarbeitungsvertrag.

Oder auf Ihrem eigenen SpeicherWer volle Datenhoheit will, hinterlegt einen eigenen S3-Speicher — die Belege bleiben dort.

Getrennt je MandantJeder Zugriff wird serverseitig gegen die Zuweisung geprüft. Ohne Zuweisung kein Zugriff.

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